Alle Hundehalter in der Gemeinde sind gesetzlich verpflichtet, ihren Hund beim Steueramt an- bzw. abzumelden und die fällige Hundesteuer zu entrichten.
1. Hund anmelden Pflicht: Hunde müssen unverzüglich nach Aufnahme in den Haushalt oder Zuzug in die Gemeinde angemeldet werden. Zweck: Die Anmeldung dient der Erfassung für die Hundesteuer und der zentralen Erfassung in der Gemeinde. Benötigte Angaben: Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, und bei Bedarf der Nachweis über die Sachkunde (Hundeführerschein). Nach der Anmeldung: Der Halter erhält einen Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke, die der Hund außerhalb des Hauses tragen muss. 2. Hund abmelden Frist: Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Gründe: Verkauf oder Weitergabe des Hundes. Wegzug in eine andere Gemeinde. Versterben des Hundes (Nachweis erforderlich). Rückgabe: Bei Abmeldung muss die erhaltene Hundesteuermarke beim Steueramt zurückgegeben werden. 3. Hundesteuer Bemessung: Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der gültigen kommunalen Satzung (z.B. nach der Anzahl der Hunde). Ermäßigung/Befreiung: Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Blindenhunde, Diensthunde) ist eine Ermäßigung oder Befreiung von der Steuer möglich. Zahlung: Die Steuer wird in der Regel per Lastschrift oder Überweisung in festgelegten Raten fällig. Service und Formulare Formulare: Die Formulare zur An- und Abmeldung sowie zur Beantragung einer Steuerbefreiung finden Sie im Online-Portal der Gemeinde. Zuständigkeit: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeindeverwaltung.