Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit niedrigem Einkommen. Ziel ist es, ihnen die volle Teilhabe an Bildung, Kultur und sozialen Angeboten zu ermöglichen, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern.
1. Wer hat Anspruch? Anspruch auf Leistungen aus dem BuT haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern folgende Leistungen beziehen: Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II). Sozialhilfe. Wohngeld oder Kinderzuschlag (KiZ). Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 2. Umfang der BuT-Leistungen Das Paket deckt verschiedene Bereiche ab, die für die Bildung und das soziale Leben wichtig sind: Schulausflüge und Fahrten: Übernahme der Kosten für ein- oder mehrtägige Klassenfahrten und Ausflüge. Persönlicher Schulbedarf: Jährlicher Pauschalbetrag für Hefte, Stifte, Schulranzen etc. Lernförderung (Nachhilfe): Übernahme der Kosten, wenn eine zusätzliche Lernförderung notwendig ist, um die Versetzung zu sichern. Mittagsverpflegung: Zuschuss zum Mittagessen in Schule, Hort oder Kindertageseinrichtung. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Monatlicher Betrag für Mitgliedsbeiträge (z.B. Sportverein, Musikschule) oder Teilnahme an Freizeiten. Schülerbeförderung: Übernahme von Kosten für den Schulweg (unter bestimmten Voraussetzungen). 3. Beantragung und Zuständigkeit Antrag: Die Leistungen müssen separat beantragt werden. Der Antrag ist bei der zuständigen kommunalen Stelle (in der Regel Sozialamt oder Jobcenter) einzureichen. Nachweise: Es müssen Nachweise über den Leistungsbezug und die jeweiligen Kosten (z.B. für Nachhilfe oder Sportvereinsbeiträge) vorgelegt werden. Zielsetzung: Unterstützung der Bildungschancen und Förderung der sozialen Integration von Kindern und Jugendlichen.