Elterngeld

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die erwerbstätige Eltern nach der Geburt eines Kindes erhalten. Es soll ihnen die Möglichkeit geben, die Betreuung des Kindes zu gewährleisten und die finanzielle Belastung in dieser Zeit abzufedern.

Elterngeld

Information

1. Wer hat Anspruch auf Elterngeld? Anspruch haben Elternteile, die: Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen. In dieser Zeit keine volle Erwerbstätigkeit (maximal 32 Wochenstunden) ausüben. Vor der Geburt des Kindes ein bestimmtes Gesamteinkommen nicht überschreiten. 2. Arten und Höhe des Elterngeldes Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt: Basiselterngeld: Wird für maximal 12 Monate (oder 14 Monate bei Partnerschaftsmonaten) gezahlt. Die Höhe beträgt in der Regel 65% bis 67% des vorherigen Nettoeinkommens. ElterngeldPlus: Kann doppelt so lange (maximal 24 Monate) bezogen werden, wobei die monatliche Auszahlungshöhe halbiert ist. Ideal für Eltern, die Teilzeit arbeiten. Partnerschaftsbonus: Zusätzliche Monate können bezogen werden, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. 3. Beantragung und Fristen Frist: Das Elterngeld kann nur rückwirkend für die letzten drei Lebensmonate des Kindes gezahlt werden. Es sollte daher zeitnah nach der Geburt beantragt werden. Zuständigkeit: Die Anträge sind bei der zuständigen Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes einzureichen. Erforderliche Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise über das Einkommen vor der Geburt und gegebenenfalls Nachweis der Mutterschaftsleistungen. Zielsetzung: Sicherstellung der Existenzgrundlage von Eltern, die nach der Geburt ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen, um das Kind zu betreuen.

Kontakt

Tel: 0511 98241638
Email: gemeinde.info@joomo.de


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