Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Leistung zur finanziellen Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen. Er soll sicherstellen, dass Eltern ihren Bedarf sowie den ihrer Kinder decken können und nicht auf Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) angewiesen sind.

Kinderzuschlag

Information

1. Wer hat Anspruch auf KiZ? Einkommen: Eltern haben Anspruch, wenn ihr Einkommen für den eigenen Unterhalt reicht, aber nicht oder nur knapp für den Unterhalt der Kinder. Kindergeld: Der Anspruch besteht nur für Kinder, für die Kindergeld bezogen wird. Altersgrenze: Die Leistung wird bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt, sofern es unverheiratet ist und nicht im eigenen Haushalt lebt. 2. Höhe und Dauer Höchstbetrag: Der Kinderzuschlag wird pro Kind monatlich in einer festgelegten Höhe (Maximalbetrag) gezahlt. Einkommensanrechnung: Eigene Einkünfte der Kinder (z.B. Unterhalt) werden teilweise auf den Kinderzuschlag angerechnet. Dauer: Der KiZ wird in der Regel für sechs Monate bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. 3. Beantragung und Zuständigkeit Zuständigkeit: Der Antrag ist bei der zuständigen Familienkasse zu stellen. Unterlagen: Es müssen Nachweise über die Wohnsituation, das Einkommen, die Kinder und die Höhe des Kindergeldes vorgelegt werden. Vorteil: Mit dem KiZ erhalten Familien automatisch Zugang zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Zielsetzung: Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen zur Vermeidung von Abhängigkeit von Grundsicherungsleistungen.

Kontakt

Tel: 0511 98241638
Email: gemeinde.info@joomo.de


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